Allg. AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der PMS COMPELEC GmbH
Geltungsbereich:
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, die nachstehend wiedergegeben sind.Nebenabreden bedürfen der Schriftform.Urheberrecht und Eigentum an Programmen verbleiben beim Hersteller. Dem Besteller wird ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch eingeräumt.
Preise:
Unsere Preise verstehen sich rein netto Versandstelle zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind sofort netto zahlbar, sofern nichts anders schriftlich vereinbart wurde.
Lieferzeit:
Die in unseren Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferzeiten sind unverbindliche Circa - Angaben. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung. PMS COMPELEC kann jederzeit Teillieferungen und Teilleistungen ausführen und berechnen.Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers.
Gefahrenübergang:
Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über.
Recht auf Rücktritt:
Gerät der Besteller mit fälligen Forderungen in Verzug, so ist PMS COMPELEC berechtigt, alle Forderungen aus dem laufenden Vertrag fällig zu stellen und die Erbringung weiterer Lieferungen und Leistungen davon abhängig zu machen, daß die fälligen und fällig gestellten Forderungen zuvor beglichen sind. PMS COMPELEC ist berechtigt, bei unvorhergesehenen technischen Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und seine Ausführung für uns unzumutbar machen, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß eine Schadenersatzpflicht eintritt.
Gewährleistung:
Die Vertragsparteien stimmen darin überein, daß es nicht möglich ist, EDV-Programme so zu entwickeln, daß sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Für alle gelieferten Waren und Programme übernimmt PMS COMPELEC die Gewährleistung für mindestens 6 Monate ab Lieferdatum. Die Gewährleistung beinhaltet nach Wahl von PMS COMPELEC entweder Ersatz oder Instandsetzung des fehlerhaften Liefergegenstandes.Der Hersteller leistet dafür Gewähr, daß die Ware nicht mit Mängeln behaftet ist, die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern; die Leistungsbeschreibung der Software-Programme dient der Schilderung des Vertragsgegenstandes und enthält keine gewährleistungsrechtlichen Zusicherungen. Bei Vorliegen von Mängeln ist der Hersteller zur Nachbesserung berechtigt und, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. Gelingt es dem Hersteller während einer angemessenen Frist nicht, durch Nachbesserung die Fehler zu beseitigen oder so zu umgehen, daß dem Kunden eine vertragsgemäße Nutzung des Programmes ermöglicht wird, kann der Kunde eine Herabsetzung der Lizenzgebühr oder eine Rückgängigmachung des Lizenzvertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.Die Gewährleistung erfolgt kostenlos, sofern der Besteller auf seine Kosten die Software oder mangelhaften Liefergegenstände zu PMS COMPELEC bringt oder versendet. Erfolgt die Ersatzleistung oder Instandsetzung auf Wunsch des Bestellers bei diesem oder an einem anderen Ort, so hat der Besteller die Transportkosten bzw. die anfallende Reisezeit und KM - Pauschale entsprechend Ziffer 12 zu bezahlen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von PMS COMPELEC über. Soweit PMS COMPELEC Miet- oder Leihgeräte zur Verfügung stellt, hat der Besteller eine angemessene Vergütung zu zahlen.Unvollständige oder unrichtige Lieferungen, sowie erkennbare Mängel des Liefergegenstandes sind sofort, spätestens jedoch drei Tage nach Auslieferung, bei PMS COMPELEC schriftlich anzuzeigen. Andere Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist aufgetretene Mängel. Wird uns ein Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, so entfällt die Gewährleistung.Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.Eigenschaftszusicherungen bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als Zusicherung bezeichnet sein.
Haftung auf Schadenersatz:
PMS COMPELEC haftet für Schäden, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder vertraglich zugesicherte Eigenschaften fehlen, die den Besteller auch gegen untypische, exzessive Schadensrisiken absichern sollten. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet PMS COMPELEC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar begrenzt auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schäden.Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig vom Rechtsgrund.Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl des Software- Programmes im Hinblick auf die Hardware-Kompatibilität, die vom Lizenznehmer gewünschte Spezifikation, den vorgesehenen Einsatzzweck und den wirtschaftlichen Erfolg.Der Lizenznehmer ist zur Datensicherung verpflichtet und hat für den Fall eines etwaigen Verlustes von Daten durch Bereithalten von Sicherungskopien in maschinenlesbarer Form beizutragen, damit die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Eigentumsvorbehalt:
Die Lieferung von Waren erfolgt bis zur restlichen Bezahlung sämtlicher bestehender und künftig aus der Geschäftsverbindung entstehender Forderungen unter Eigentumsvorbehalt zu Gunsten von PMS COMPELEC gemäß § 455 BGB.Verpfändungen und Sicherheitsübereignung sind unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.Soweit der Besteller nach dem Vertragsinhalt berechtigt ist, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, gilt dies nur, so lange er sich nicht im Verzug befindet. Die dem Besteller durch Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen und sonstige Rechte tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an PMS COMPELEC ab.Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten uns gegenüber nicht, kommt er insbesondere in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
Instandsetzungsarbeiten:
Reparaturen, Kostenschätzungen und Instandsetzungen werden nach den zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Stundenverrechnungssätzen zuzüglich Fahrtzeit und Fahrtkosten berechnet. Dabei wird die erste Stunde immer voll berechnet; dann jede weitere angefangene halbe Stunde. Die zur Verrechnung kommenden Preise sind Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist bei Erhalt der instandgesetzten Ware ohne Abzug sofort zahlbar.Die in einem Kostenvoranschlag schriftlich oder mündlich genannten Preise sind nur ein ungefährer Anhalt und für uns unverbindlich.Reklamationen von Reparaturen und Instandsetzungen sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Reparaturgegenstandes möglich.
Embargobestimmungen:
Für die Einhaltung von Export- und Embargobestimmungen ist jeder Besteller selbst verantwortlich.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlich Saarlouis.
PMS COMPELEC Projekt-Management-Informations-Systeme GmbH
Treppenstraße 53
66787 Wadgassen / Germany
Tel.: +49(0)6834 - 94030
Fax: +49(0)6834 - 43096
Email: senden
Web: www.pms32.de
Geschäftsführung:
Geschäftsführer: Kurt Werner Malter
Prokurist: Waltraud Malter
Amtsgericht:
HRB 5923 Amtsgericht Saarlouis
USt.Nr.: 010 116 02610
Euroident: DE 812320823
Bankverbindungen:
Kreissparkasse Saarlouis BLZ: 593 501 10
Konto-Nr.: 93 58 805
Volksbank Saarlouis eG BLZ: 593 901 00
Konto-Nr.: 1.00.87440.7
IBAN: DE69 5939 0100 0100 8744 07
BIC: GENO DE 51SLF
Zugriffe heute: 1 - gesamt: 422.
Letzte Änderung am Donnerstag, 3. Mai 2018 um 20:04:06 Uhr.